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   BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64   

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BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64 (https://dejure.org/1964,878)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1964 - VIII C 46.64 (https://dejure.org/1964,878)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1964 - VIII C 46.64 (https://dejure.org/1964,878)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -, DÖD 1965 S. 14, ausführlich dargelegt.

    Solange dies nicht der Fall ist, kann die Ermessensentscheidung des Dienstherrn, das bisherige System der Beitragserstattung im Beihilfenweg zu verlassen, nicht beanstandet werden (vgl. das bereits genannte Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64
    Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Frage, welcher Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie angemessen sei, ein weitgehendes Ermessen (BVerfGE 4, 115 [135/136] und BVerfGE 8, 1 [19, 22/23]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64
    Der Gesetzgeber hat jedoch bei der Frage, welcher Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie angemessen sei, ein weitgehendes Ermessen (BVerfGE 4, 115 [135/136] und BVerfGE 8, 1 [19, 22/23]).
  • BVerwG, 25.04.1957 - II C 50.55
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 46.64
    Das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebietet es allerdings, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Unterhalt gewährt und sie damit von der Notwendigkeit einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt (BVerwGE 5, 39 [40]).
  • BAG, 15.10.1965 - 3 AZR 288/64

    Angestellte der BAVAV - Sachleistungen der Krankenkassen - Beihilfefähigkeit -

    Der Begriff der Sachleistungen, der aus dem Sozialversicherungsrecht stammt, ist in den Beihilfevorschriften nicht definierte Es besteht aber Einmütigkeit darüber, daß "Sachleistungen" den Gegensatz zu Geldleistungen und Zuschüssen bilden, Sachleistungen liegen danach vor, wenn die Krankenkasse ärztliche Versorgung, Krankenhausbehandlung usw. als solche gewährt und nicht lediglich nachträglich dem Versicherten die ihm entstandenen Kosten ganz oder teilweise erstattet (Köhnen-Schröder, Beihilfevorschriften, 10, Aufl", i9 6 0 , S. 32 f"; Sehröder- Beckmann-lieber, Beihilfevorschriften, 4. Aufl., 1 9 6 1 , S. 70; ebenso BVerwG, Urteile v" 30= November 1964 - BVerwG VIII C 6.64 und VIII C 268=63 DÖD 1965, 113 f. und S. 116 ff.).

    Er hat sich damit dem Bundesverwaltungsgericht angeschlossen., das diese Regelung in mehreren Urteilen vom 30» November 1964 als rechtswirksam anerkannt hat (BVerwG VIII C 46.64 und C 268.63, DÖD 1 9 6 5, 113, 116; BVerwG VIII C 8 9 .6 3 ; C VIII 257.63; C VIII 2 5 8 .6 3 ).

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 C 29.78

    Anspruch eines Beamten auf Beihilfen zu Aufwendungen für seine private

    Unter diesen Voraussetzungen habe das Bundesverwaltungsgericht die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bejaht (Urteile vom 30. November 1964 - BVerwG 8 C 227.63 und BVerwG 8 C 46.64 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 3 und Nr. 6]).
  • BVerwG, 05.06.1974 - II B 79.73

    Ausschluss von Sachleistungen einer Krankenkasse von der Beihilfefähigkeit -

    Die Beschwerde hat zwar nicht die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 268.63 und BVerwG VIII C 46.64 - (BVerwGE 20, 44; Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 6) übersehen, durch die bereits entschieden worden ist, daß der in Nr. 3 Abs. 3 Satz 1 BhV bestimmte Ausschluß der Sachleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Ersatzkasse von der Beihilfefähigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 169.63

    Rechtliche Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Beamten - Bestimmung der

    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. BVerwGE 19, 10 und dasUrteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
  • BVerwG, 07.11.1968 - II C 65.67

    Rechtsanspruch auf Heilbehandlung

    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. BVerwGE 19, 10 und das Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 290.63

    Rechtsmittel

    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteile vom 11. Juni 1964 - BVerwG VIII C 155.63 -, DÖD 1965 S. 14, und vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 79.67

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Treuepflicht des Beamten - Pflicht des Beamten

    Dazu gehört auch, daß der Dienstherr insoweit, als der mit der Besoldung zur Deckung der durchschnittlich zu erwartenden Krankheitskosten zur Verfügung gestellte Unterhalt im Einzelfalle nicht ausreicht, durch die Gewährung von Beihilfen ergänzend hilft (vgl. BVerwGE 19, 10 und das Urteil vom 30. November 1964 - BVerwG VIII C 46.64 -).
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